Handbuch für alle Vereinsmitglieder
Regionalverband der Gartenfreunde
Meiningen – Schmalkalden e.V.
Anerkannte gemeinnützige Vereinigung zur Förderung des Kleingartenwesens
Handbuch für alle Vereinsmitglieder
Wertes Vereinsmitglied,
Wir bitten Dich daher, folgende Regeln und Vorschriften zu beachten und einzuhalten:
Hier ein paar Hinweise:
Prüfe ob Du eine bestehende Laubenversicherung vom Vorpächter übernehmen, oder eine neue Laubenversicherung abschließen möchtest.
Versicherungsschäden sind dem Vorstand unmittelbar zu melden. Entsprechende Formulare für Schadensmeldungen sind beim Vorstand erhältlich bzw. von der Homepage des Regionalverbandes zu downloaden. Bei Einbrüchen, Vandalismusschäden, usw. ist stets die Polizei zu verständigen.
Der Besuch der Mitgliederversammlungen ist Mitgliedspflicht. Die Teilnahme an anderen Veranstaltungen wie Fachberaterveranstaltungen , Gartenfeste, usw. ist selbstverständlich.
Der regelmäßige Blick (mindestens alle 14 Tage) in die Aushängkästen ist Pflicht. Hier erfährst Du aktuelle Informationen, Hinweise, Termine und anstehende Aufgaben des Vereins.
Die Ableistung der festgelegten Gemeinschaftsstunden zur Pflege und Erhaltung der Anlage sind Pflicht.
Für nicht geleistete Stunden wird ein festgelegter Geldbetrag fällig.
Deine Anwesenheit zu den jährlichen Zählerablesungen und der Zugang zu den Zähleinrichtungen (im Frühjahr und Herbst) ist Pflicht.
Die Wasseruhr solltest Du nach der Ablesung durch den Vorstand und vor dem Frost abmontieren und Wasserleitungen entleeren. Im Frühjahr ist sofort nach Bekanntgabe des Termins zum Wasseranstellen die Uhr wieder einzubauen und alle geöffneten Wasserleitungen und Hähne zu schließen.
Solltest Du irgendwann die Parzelle an einen Nachpächter abgeben wollen, ist unverzüglich der Vorstand in Kenntnis zu setzen. Danach ist von Dir der rechtliche und ordentliche Zustand der Gebäude, Anpflanzungen und der Parzelle herzustellen. Eine Wertermittlung Deiner Parzelle ist von Dir zwingend zu veranlassen. Dazu gibt es zugelassene Wertermittler beim Regionalverband. Die Modalitäten der Gartenvergabe regelt allein der Vorstand.
Ein potentieller Nachpächter hat sich zuerst beim Vorstand vorzustellen.
Pflicht zur kleingärtnerischen Nutzung
Auszug aus der „Bauordnung des Regionalverbandes“
Zulässige andere bauliche Anlagen:
Alle baulichen Anlagen sind wie die Laube grundsätzlich durch den Vereinsvorstand genehmigungspflichtig.
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Einfriedungen
- Gartenteiche/Biotope
maximale Wasseroberfläche von 4,0 m², Tiefe max. 0,7 m, für die Sicherheit bist Du selbst verantwortlich.
- Badebecken
nur transportable aufblasbare Planschbecken, andere Schwimmbecken sind nicht statthaft (Urteil BVG v. 17.12. 1976)
- Freisitze
mit transportablen Gartenmöbeln, ein Stoffpavillon ist möglich, massive Pavillons aus Holz etc. sind nicht gestattet,
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Gewächshäuser
max. 12 m², Firsthöhe bis 2,50 m. Andere Ernteverfrühungsanlagen in Form von Frühbeeten und Tomatenzelten sind möglich.
- Pergolen
nur in Abstimmung mit Vorstand,
- befestigte Wege und Plätze
nur in Abstimmung mit dem Vorstand
- Aufschüttungen & Ausgrabungen
nur in Abstimmung mit dem Vorstand
- Sicht- u.Windschutzwände
bis zu einer Länge von 3,0 m und einer Höhe bis 1,80. Grenzabstände beachten,
- Terrassen und deren Befestigung
nur in Abstimmung mit dem Vorstand
- Pavillion
siehe Freisitze
- Kinderburgen
kleine Kinderburgen /Spielhäuser sind möglich,
Abstellen von Fahrzeugen
Das Abstellen / Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den vom Vorstand festgelegten Flächen gestattet.
Einfriedungen / Zäune
Die Art der Einfriedung wird vom Vorstand festgelegt. Die Einsicht in die Parzelle muss gewährleistet sein.
Zaun- bzw. Heckenhöhen:
Ruhe und Ordnung
Unzulässige bauliche Anlagen:
- Freisitze/ Pavillions
- stationäre Grillkamine
sind nicht gestattet, möglich Grillkamine aus dem Baumarkt,
- Ortsbeton
nicht gestattet, Bsp. u.a. Massivbeton bei Sitz- und Wegeflächen und sonstigen Flächen, Mauern, Umfriedungen, etc.
- Mauern
das errichten von Mauern aus Beton sowie statisch nicht erforderliche und für die Geländesituation nicht notwendige sind generell nicht gestattet, andere Mauern nur in Abstimmung mit Vorstand,
- Zweitbauwerke
sind generell nicht gestattet, außer Gewächshaus,
- Ummauerung von Sitzplätzen nicht gestattet
- Baumhäuser nicht gestattet
- Unterkünfte für Tierhaltung
Tierhaltung ist generell verboten, Vorhandene Stallanlagen unverzüglich zu entfernen. Eine Neugenehmigung gibt es nicht.
Die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit der Anlage und deiner Parzelle wird etwa alle drei Jahre vom Landratsamt überprüft (anerkennende Behörde). Die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit ist u.a. die Grundlage für die moderate Pacht die du bezahlst. Bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit entfällt der Schutz des BKleingG, die Pachtverträge werden hinfällig. Es werden neue Pachtverträge nach Nutzungs-Entgelt-Verordnung mit dem Eigentümer abgeschlossen. Die Pacht beträgt dann etwa ab 1,00 € -1,80 € je m².
Anlage 1
Übersicht über Mindestpflanz- und Grenzabstände
Mindestentfernung zur Parzellengrenze (m)
Hinweis:
Anlage 2
Durchschnittliche Standräume für Obstgehölze und Beeren: