Regionalverband der Gartenfreunde
Meiningen-Schmalkalden e.V.
Die Gartenordnung
Hinweise zum Inhalt und zur Notwendigkeit einer Gartenordnung
Die Gartenordnung enthält Vorgaben und Bestimmungen zur Nutzung und Bewirtschaftung sowohl der Kleingartenanlage, zur Bewirtschaftung der einzelnen Kleingärten, aber auch zu den Beziehungen der Kleingärtner zum Verein, dem Zwischenpächter und auch untereinander.
Sie regelt das friedliche Miteinander,
Die Befolgung der Gartenordnung ist keine Ermessensfrage, sondern Pflicht.
Das Zusammenwirken von Menschen verschiedener Individualitäten, kultureller Wurzeln und Nationalitäten , unterschiedlichen Alters und Geschlechts in einem Kleingärtnerverein sowie die Bewirtschaftung der genutzten Kleingärten und der Gemeinschaftseinrichtungen bedarf eines Regulativs.
Dazu müssen sich die Kleingärtnervereine entsprechende Verhaltens- und Bewirtschaftungsnormen geben.
Diese sind in erster Linie die von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung und die Gartenordnung.
Diese Dokumente sind verbindliche Rechtsgrundlage für alle Vereinsmitglieder
Sie dürfen jedoch nicht dem BkleingG, den Festlegungen der Rahmen-Gartenordnung des Regionalverbandes, den Ortssatzungen sowie dem Zwischenpachtverträgen zu wider laufen.
Die Verbindlichkeit der Gartenordnungen der Vereine wird erhöht, indem diese wie auch die Satzung zum Bestandteil des Pachtvertrages gemacht werden.
Satzung und Gartenordnung sind Bestandteil des Pachtvertrages für das Vereinsmitglied.
Die Gartenordnung enthält Vorgaben und Bestimmungen zur Nutzung und Bewirtschaftung sowohl der Kleingartenanlage als Ganzes als auch zur Bewirtschaftung der einzelnen Kleingärten, aber auch zu den Beziehungen der Kleingärtner zum Verein, dem Zwischenpächter und auch untereinander.
Damit werden diese zum bestimmenden Regulativ über die konkrete kleingärtnerische Nutzung in der Kleingartenanlage sowie der Verhaltensregeln der Vereinsmitglieder.
Mit der Unterschrift des Pachtvertrages erkennt das Mitglied diese Dokumente an und verpflichtet sich, die Vorschriften der Satzung, Gartenordnung und des Pachtvertrages
konsequent einzuhalten.
Die Gartenordnung regelt:
- die Art der Bebauung (Laube, deren Ausstattung, Gewächshäuser, Frühbeete, zulässige und nicht zulässige Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Wasser, Elektroenergie, Gas, Abwasser, Fäkalien, Müll) sowie das Erlaubnisverfahren zu deren rechtmäßigen Errichtung, sprich Hinweis auf die Bauordnung.
- Vorgaben für die kleingärtnerische Nutzung, wie den Flächenanteil für den Anbau von gartenbaulichen Kulturen, also die Drittelteilung, Vorgaben zur umweltverträglichen Bewirtschaftung des Kleingartens, für erlaubte und nicht erlaubte Bepflanzung, die Zulässigkeit von Gehölzen unter dem Aspekt der kleingärtnerischen Nutzung, einschließlich der einzuhaltenden Grenzabstände für Gehölzpflanzungen.
- Art und Weise sowie die Höhe der Einfriedung, Hecken und Zäune,
- Art und Umfang umweltschützender Maßnahmen, Rolle und Bedeutung der Fachberatung, Anlage von Biotopen, Umgang mit kompostierbaren Material, Müll/Abwasser und Fäkalien),
- die Pflege, Instandhaltung und Nutzung von Wegen und Gemeinschaftsflächen
und -anlagen, Anschlagtafeln, Vereinsheim, Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
Kinderspielplätze sowie die Verpflichtung zur Gemeinschaftsarbeit,
- Vorgaben zur Sicherstellung von Ordnung und Sicherheit in der KGA und in den Parzellen
- Festlegungen zur Verkehrssicherheitspflicht, Verhaltensregeln und -weisen der Pächter
zu Ruhezeiten / Tierhaltung etc.)
- Ahndung von Verstößen.
Das heißt, in die GO gehören alle Vorgaben und Festlegungen des Vorstandes und des Vereins die zu einem rechtssicheren und ordnungsgemäßen Betrieb in der KGA und in den Parzellen erforderlich sind.
Diese vorgenannten Inhalte sowie konkrete Beispiele sind in der neu überarbeiteten Rahmengartenordnung des RV dargestellt.
Auf dieser Grundlage sind die GO der Vereine zu erarbeiten. Man muss nichts neu erfinden, sondern diese GO lediglich dem Verein anpassen und um vereinsspezifische Festlegungen ergänzen.
Die Vereinsvorstände sind verpflichtet, auf die strikte Einhaltung der beschlossenen Gartenordnung zu achten und Verstöße ungeachtet ihres Umfanges und unabhängig von der betreffenden Person unterbinden.
Dabei sollte man sich nicht scheuen, beschlossene Sanktionen mit aller Konsequenz durchzusetzen.
Eine Gleichbehandlung aller Vereinsmitglieder muss dabei oberstes Gebot sein.
Die Erfahrung lehrt und das wisst ihr selbst, wenn man einmal den kleinen Finger reicht, wird sehr bald die ganze Hand in Anspruch genommen.
Der Regionalvorstand