Regionalverband der Gartenfreunde
Meiningen-Schmalkalden e.V.
Information
zur Anmeldung der Kollektiv-Laubenversicherung (FED)
Die Formulare zur FED- Versicherung sind in der Homepage des Regionalverbandes
zum Download eingestellt bzw. können beim Vereinsvorstand empfangen werden.
Alle Versicherungen des KVD sind über einen Rahmenvertrag des KVD mit unserem Landesverband vereinbart.
Aus diesem Grund gibt es keine Policen und sonstige bürokratischen Vorgänge. Somit sind günstige Beiträge möglich.
Die Bestätigung /Nachweis für den Abschluss der Versicherung ist die vollständig ausgefüllte und vom Vereinsvorstand unterzeichnete Anmeldung/Ummeldung (Kopie für den Antragsteller).
Alle entsprechenden Informationen sind im Merkblatt zum Anmeldeformular enthalten.
Information
zum Handling der Anmeldung / Ummeldung zur Kollektiv-Laubenversicherung (FED)
Die FED- Anmeldung/Ummeldung ist ordnungsgemäß ausgefüllt dem Vereinsvorstand zu übergeben. Dieser registriert die Anmeldung in den Vereinsunterlagen. Anschließend ist der vom Vorstand unterzeichnete Antrag vom Vorstand an den Regionalverband weiterzuleiten.
Der Vorstand sollte dem Gartenfreund eine Kopie der unterzeichneten Anmeldung zum Nachweis des Abschlusses übergeben.
Parallel mit der Übergabe der Anmeldung an den Vereinsvorstand muss der Erstbeitrag vom Antragsteller (Gartenfreund) an den Regionalverband überwiesen werden (IBAN Nr. auf der Anmeldung ).
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald der erste Jahresbeitrag auf dem Konto des Regionalverbandes eingegangen ist.
Die Folgebeiträge für die nächsten Jahre werden dann vom Verein an den Antragsteller in Rechnung gestellt. Dieser überweist dann die Beiträge für alle Versicherten des Vereins an den Regionalverband.
Diese Verfahrensweise ist auch in der Anmeldung/Ummeldung enthalten)
Verfahrensweise bei Pächterwechsel
Hat der abgebende Pächter eine bestehende FED Versicherung, kann der Nachpächter bei Bedarf in Abstimmung diese Versicherung übernehmen. Da der Jahresbeitrag für das lfd. Jahr bereits bezahlt ist, muss der Nachfolgepächter lediglich eine Ummeldung (Formular) beim Vereinsvorstand und Regionalverband vornehmen.
Information zum Versicherungs-Beitrag
Ab 2022 beträgt der Beitrag zur Grundversicherung 35,00 €.
Bei Versicherungsbeginn ab 01. Juli des lfd. Jahres beträgt der Beitrag 17,50 €
In der Grundversicherung sind eingeschlossen:
Gebäude 10.000 €
Inhalt 2.000 €
Glasbruch 1.000 €
Für höherwertige Lauben sind zusätzlich Höherversicherungen möglich.
Höherversicherung Gebäude: 1,00 € je 500,00 € (s. Merkblatt Pkt.6)
Höherversicherung Inhalt : 4,00 € je 500,00 € (s. Merkblatt Pkt. 6)