Verband transparent
Regionalverband der Gartenfreundekv transparent
Meiningen - Schmalkalden e.V.
Bescheid / Rechnung vom Transparenzanzeiger
Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine ist möglich

 

Derzeit erhalten viele Vereine und Verbände Post vom Bundesanzeiger-Verlag. Man stellt sich die Frage, ob die Sache rechtens ist. Sie ist es leider. Der Bundesanzeiger kümmert sich um die Eintragung im „Transparenzregister“,  „die offizielle Plattform der Bundesrepublik für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten“.  Unternehmen und Vereine sind hier zu finden ob sie wollen oder nicht und dafür will der Staat auch noch Geld.

Der Eintrag ist gebührenpflichtig aber eine Befreiung für die zukünftigen Jahre ist mit Antragstellung möglich.

Zum Antrag der Gebührenbefreiung sind einige Unterlagen beizufügen. Der Antrag zur Freistellung wirkt ab dem Jahr in dem er gestellt wird und kann nicht rückwirkend gestellt werden.

Der Antrag kann derzeit nur unter Vorlage der folgenden Unterlagen per Email beim Bundesanzeiger gestellt werden.

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Diese Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Aktueller Registerauszug mit Name und Sitz des Vereins und unter Bezeichnung des aktuellen Vorstands mit Vertretungsbefugnis
  • Nachweis der Identität des beantragenden Vorstandsmitgliedes mit Vorlage einer Kopie des gültigen amtlichen Personalausweises mit Lichtbild (§ 4 Abs.2 S.3 TrGebV)
  • Nachweis der steuerlichen Gemeinnützigkeit (KSt-Freistellungsbescheid)
  • Aktenzeichen des Gebührenbescheides (wenn bereits eine Rechnung/Gebührenbescheid vorliegt)

Mustertext für Antrag Gebührenbefreiung:      (Email)

Kopfbogen des Vereins /exakter Vereinsname, Anschrift
An den Bundesanzeiger Verlag GmbH
Antrag auf Gebührenbefreiung
Gebührenbescheid vom   xx.xx.2021
Vereinsregister Nr. xxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Verein hat den o.g. Gebührenbescheid erhalten. Da unser Verein nach §§ 51ff. AO als steuerbegünstigt anerkannt ist beantragen wir die Befreiung von den Gebühren für die Führung unseres Vereins im Transparenzregister gem. § TrGebV ab dem Jahr 2021. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.
 
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Vorstand § 26 BGB

Antrag kann auch gestellt werden wenn noch kein Bescheid vorliegt.

                                                                                                                      

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    Anschrift: Leipziger Str. 71, 98617 Meiningen Telefon: 03693 820 995 Fax: 03693 466 910 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
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