Derzeit erhalten viele Vereine und Verbände Post vom Bundesanzeiger-Verlag. Man stellt sich die Frage, ob die Sache rechtens ist. Sie ist es leider. Der Bundesanzeiger kümmert sich um die Eintragung im „Transparenzregister“, „die offizielle Plattform der Bundesrepublik für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten“. Unternehmen und Vereine sind hier zu finden ob sie wollen oder nicht und dafür will der Staat auch noch Geld.
Der Eintrag ist gebührenpflichtig aber eine Befreiung für die zukünftigen Jahre ist mit Antragstellung möglich.
Zum Antrag der Gebührenbefreiung sind einige Unterlagen beizufügen. Der Antrag zur Freistellung wirkt ab dem Jahr in dem er gestellt wird und kann nicht rückwirkend gestellt werden.
Der Antrag kann derzeit nur unter Vorlage der folgenden Unterlagen per Email beim Bundesanzeiger gestellt werden.
Email:
Diese Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Aktueller Registerauszug mit Name und Sitz des Vereins und unter Bezeichnung des aktuellen Vorstands mit Vertretungsbefugnis
- Nachweis der Identität des beantragenden Vorstandsmitgliedes mit Vorlage einer Kopie des gültigen amtlichen Personalausweises mit Lichtbild (§ 4 Abs.2 S.3 TrGebV)
- Nachweis der steuerlichen Gemeinnützigkeit (KSt-Freistellungsbescheid)
- Aktenzeichen des Gebührenbescheides (wenn bereits eine Rechnung/Gebührenbescheid vorliegt)
Mustertext für Antrag Gebührenbefreiung: (Email)
Antrag kann auch gestellt werden wenn noch kein Bescheid vorliegt.