Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V.
Richtlinie zur Förderung von Kleingartenvereinen innerhalb der Regional- Kreis und Stadtverbände des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e.V.
Richtlinie für die Bewertung und Gewährung von Fördermitteln zur Instandhaltung sowie zur Förderung von Projekten im öffentlichen Bereich, die eine Stärkung des Kleingartenwesens als Ziel haben.
Beschluss Nr. B 012/24 PS
Diese Richtlinie wurde am 02.03.2024 durch die Gesamtmitgliederversammlung beschlossen und bleibt gültig, bis ein anderer Beschluss gefasst wird.
Zielsetzung- Grundsätze der Förderung
- Gegenstand der Förderung
- Fördervoraussetzungen
- Projektförderung
- Förderempfänger
- Art, Umfang, Höhe der Förderung
- Verfahren / Beantragung
- Auswahlverfahren und Entscheidung
- Bewilligung / Auszahlung
Verwendungsnachweis
1. Zielsetzung
Kleingärten sind wichtige Elemente der Stadt-, Landes- und Siedlungsstruktur. In stark verdichteten Siedlungsgebieten wirken Sie als Ausgleich gegenüber der bebauten Umwelt. Insbesondere erfüllen Kleigartenanlagen mit ihren öffentlichen Grünbereichen und Ausstattung soziale Ausgleichsfaktoren. Sie sind Stätten der Begegnung, der aktiven Erholung und der Freizeitgestaltung. Die Finanzierung der Fördermittel erfolgt aus Lottomittel des Landes Thüringen und weiterer Zuwendungen aus der Landespolitik Thüringen.
2. Grundsätze der Förderung
Die Förderung wird aufgrund der Zielsetzung zwischen dem Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. und deren angeschlossen Verbänden ausgereicht. Sie dient der Instandhaltung sowie zur Verschönerung öffentlicher Bereiche und Einrichtungen in Kleingartenanlagen. Sofern der Landesverband eine Förderung gewährt, sind durch den Zuwendungsempfänger die allgemeine Voraussetzung nachzuweisen.
3. Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Investitionen in unbewegliches Vermögen wie Einfriedungen; Wege; Gemeinschaftsflächen, Vereinsheime, Spielplätze, Informationstafeln, Artenschutzeinrichtungen und Anpflanzungen; bewegliches Vermögen wie Gartenmöblierung und Spielgeräte auf Gemeinschaftsflächen (siehe Tabelle)
Entwicklungsziele |
Fördermöglichkeit |
Punkte |
Förderwirkung |
Projekt zum Abbau des Überangebotes an Parzellen |
3 |
Förderwirkung |
Projekt für Kinder- und Jugendliche |
3 |
Förderwirkung |
Beitrag zum öffentlichen Angebot an die Bürger der Kommune |
3 |
Förderwirkung |
Erhöhung von Attraktivität oder Sicherheit der Kleingartenanlage |
2 |
Förderwirkung |
Maßnahmen zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge |
2 |
Förderwirkung |
Maßnahmen für seniorengerechte und behindertengerechte Einrichtungen in der KGA |
2 |
Fördergegenstand |
Einfriedungen, Wege, Parkierungsanlagen |
1 |
Fördergegenstand |
Gemeinschaftsflächen, Vereinsheime |
2 |
Fördergegenstand |
Spielplätze, Artenschutzprojekte, Anpflanzungen |
3 |
Fördergegenstand |
Informationstafeln, Gartenmöblierung, mobile Spielgeräte |
1 |
Sondermaßnahmen |
Schaffung von Streuobstwiesen |
1 |
Sondermaßnahmen |
Baumpflegearbeiten auf Gemeinschaftsflächen |
1 |
Sondermaßnahmen | reine Instandhaltung innerhalb des Vereinsgeländes | 1 |
4. Fördervoraussetzungen
Fördermittelempfänger sind Kleingartenvereine die den jeweiligen Regional- Kreis oder Stadtverbänden angeschlossenen sind. Eine Förderung setzt voraus,
dass der Kleingartenverein einen aktuellen Nachweis zur kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit vorweisen kann. Der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde reicht die Förderung an die Regional- Kreis oder Stadtverbänden aus.
Dieser reicht die Förderung vollumfänglich an die Kleingartenvereine aus. Die Gelder sind zweckgebunden und gemäß dem privatrechtlichen Vertrag zu verwenden. Mit dem Projekt darf erst nach Rechtskraft des privatrechtlichen Vertrages begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann parallel zur Antragstellung beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen entsteht bei einer Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht.
Der Fördermittelempfänger hat einen angemessenen Eigenanteil zur Finanzierung der Ausgaben zu erbringen. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn 25% der Fördersumme als Eigenanteil in Geldleistung erbracht werden. Arbeitsstunden oder ähnliche nicht nachprüfbare Leistungen werden nicht als Eigenanteil anerkannt.
5. Projektförderung
Die Förderung darf nur für den beantragen Zweck verwendet werden. Sofern der beantragte Zweck entfällt oder aus besonderen Gründen nicht durchführbar ist, kann eine Änderung des Zwecks schriftlich beantragt werden. Die Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Landesverbandes. Andernfalls ist die Förderung zurückzuzahlen.
Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Die bewilligten Zuwendungen sind im Kalenderjahr der Bewilligung zu verwenden. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist immer zu beachten. Bei der Vergabe von Aufträgen sind drei Vergleichsangebote einzuholen. Bei Aufträgen bis 500,00€ (Brutto) sind drei Kostenangebotsanzeigen aus dem Internet ausreichend.
Die Daten der Anträge werden gespeichert und für interne Berichte und Auswertungen entsprechend der Datenschutzrichtlinie des Landesverbandes weiterverwendet.
5.1. Förderempfänger
Fördermittelempfänger sind die Kleingartenvereine der angeschlossenen Verbände. Diese haben die Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung bzw. Sicherung des Kleingartenwesens zu verwenden. Die Rahmenbedingungen aus Bundeskleingartengesetz; BGB; Finanzrichtlinien und Richtlinien des Landesverbandes sind sicherzustellen.
5.2. Art, Umfang, Höhe der Förderung
Die Projektförderung im Sinne dieser Richtlinie wird als Anteilsfinanzierung bereitgestellt. Die Höhe der Gesamtförderung richtet sich nach den Einnahmen aus Lottomitteln oder zusätzlicher finanzieller Unterstützungen durch das Land Thüringen. Die Zuwendungen werden entsprechend der bewerteten Reihenfolge und der erreichten Bewertungspunktzahl sowie der zur Verfügung stehenden Projektfördermittel ausgereicht.
Es werden Maßnahmen mit einem max. Fördervolumen von 1.000 € pro Kleingartenverein und Jahr gefördert.
5.3. Verfahren / Beantragung
Zuwendungen können nur auf schriftlichen Antrag bis 30.04. des laufenden Jahres gewährt werden. Die Beantragung erfolgt mit einem vom Landesverband zur Verfügung gestellten Antragsformular. Den Anträgen auf Projektförderung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Lageplan mit Flurstückbezeichnung
- Bestätigung der kleingärtnerischen- und steuerlichen Gemeinnützigkeit
- Gültige Zwischenpachtverträge mit dem Eigentümer dem Zwischenverpächter
- Gültige Vergleichsangebote
- Gültiger Vereinsregisterauszug
- Bestätigung des zuständigen Kreis-, Regional- oder Stadtverbandes
5.4. Auswahlverfahren und Entscheidung
Die zuständige Stelle für die Bearbeitung ist die Arbeitsgruppe Projekte beim Landesverband. Sie erstellt eine Prioritätenliste. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft das Präsidium des Landesverbandes.
5.5. Bewilligung / Auszahlung
Die Mitteilung über die Gewährung von Zuwendungen erfolgt schriftlich durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Erstempfänger (Landesverband) und dem Letztempfänger (Vorhabenträger). Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Eintritt der Bestandskraft des privatrechtlichen Vertrages und Vorlage aller benötigten Unterlagen, auf die vom Verein angegebene Bankverbindung.
5.6. Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Projektes ist dem Landesverband die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen in Form eines Verwendungsnachweises schriftlich zu erklären. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung obliegt der Arbeitsgruppe Projekte, welche dem Gesamtvorstand berichtet. Für die Abrechnung ist der vom Landesverband zur Verfügung gestellte Vordruck für den Verwendungsnachweis zu nutzen. Die Verwendung der Zuwendung ist bis 31. Januar des Folgejahres unaufgefordert nachzuweisen.
Die Zuwendung muss zurückgezahlt werden, soweit der Verwendungsnachweis trotz Aufforderung nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht vorgelegt wird. Eine Verlängerung der Abgabefrist kann im Ausnahmefall genehmigt werden. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Landesverband oder einer von ihm bevollmächtigten Stelle jederzeit den Besuch seiner geförderten Maßnahme zu gestatten. Sollte die Mitgliedschaft im Kreis-, Regional- oder Stadtverband innerhalb von 3 Jahren gekündigt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Grundlage für die Erstellung, Speicherung und Verbreitung von Daten ist die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e.V..
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 23.03.2024 in Kraft.
Dr. B. G. Wolfgang Preuß Präsident