Auftrag zur Wertermittlung eines Kleingartens
Hiermit beauftrage ich (Auftraggeber) den Regionalverband der Gartenfreunde
Meiningen- Schmalkalden e.V. zur Wertermittlung meines Kleingartens.
Auftraggeber/Pächter:
Name, Vorname: .......................................................................................................
Straße: .......................................................................................................
PLZ / Ort: .......................................................................................................
Straße: ........................................................................................................
Tel.: ……………………………………………………………………
Gartenanlage: ........................................................................................................
Parzellen Nr: ........................................................................................................
Grund der
Wertermittlung: ........................................................................................................
Hinweise für den Auftraggeber:
Die Wertermittlung erfolgt nach der z.Zt. gültigen Richtlinie des „Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e.V.“ und deren Erweiterungen, Ergänzungen und Überarbeitungen.
Die Wertermittlung wird nach den Angaben des Pächters, dem vorgefundenen bautechnischen Zustand der Gebäude und den baulichen Anlagen sowie der Standortwahl und dem Pflegezustand der Bepflanzung nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt. Für Kosten, die durch wissentlich falsche und unwahre Angaben des Auftraggebers (Pächter) entstehen, ist dieser verantwortlich zu machen.
Baugenehmigungen, Erlaubnisse und sonstige Nachweise sind dem Wertermittler vorzulegen und danach dem neuen Nutzer gegen Unterschrift (Auflistung im Kaufvertrag) zu übergeben.
Einspruch gegen das Wertermittlungsprotokoll ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beim Vereinsvorstand / Regionalverband möglich.
Das Protokoll ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, wobei Abschläge für geerntete Produkte (Gemüse) und Kurzzeit-Anpflanzungen (z.B. Erdbeeren) gemacht werden müssen.
Nach erfolgter Wertermittlung bis zur Übergabe an den Nachnutzer dürfen im Kleingarten keine Veränderungen an den in die Wertermittlung einbezogenen Baulichkeiten, baulichen Anlagen und Anpflanzungen vorgenommen werden (Ausnahme festgelegter Rückbau). Ziergehölze werden nur bis zu 3,00 m Höhe bewertet. Eine notwendige Gartenpflege ist keine Veränderung.
Bewegliche Güter wie Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Werkzeuge werden nicht in die Wertermittlung einbezogen.
Die Festlegungen des Grunderwerbssteuergesetzes sind zu beachten (Summe > 2556 €).
Die Kosten für die Wertermittlung trägt der Auftraggeber unmittelbar nach Aushändigung des Wertermittlungsprotokolls.
Die Aufwandsentschädigung (Kosten) der Wertermittlung beträgt:
Gesamtergebnis einschließlich Abbruch/Rodung/Pflegerückstand ( €) Entschädigung (€)
bis 2.500,00 € 55,00 €
bis 5.000,00 € 100,00 €
bis 7.500,00 € 150,00 €
über 7.500,00 € 200,00 €
Als Nebenkosten werden extra berechnet:
- 10 % der Entschädigung für die Leistungen des Kreisverbandes für Vorbereitung und Durchführung der
Wertermittlung, Kopier-, und Materialkosten,
- Fahrtkosten: 0,30 € je km
- Fotokosten: 1,00 € je Foto
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Datum Unterschrift/Auftraggeber